Neues Interessenbekundungsverfahren startet am 01. Juni 2026!

Interessensbekundungen können ab dem 1. Juni 2026 (ab 10 Uhr) bis einschließlich 22. Juni 2026 (12 Uhr) abgegeben werden.

Förderfähig sind Maschinen und Geräte aller Kategorien (A.1 bis B.5) der aktuellen Positivliste. Bitte beachtet, dass für einige Geräteklassen die technischen Kriterien angepasst wurden.

Unsere Geräte findet ihr unter „B.5. Geräte zur insektenschonenden Grünlandernte“ (B.5.1 Messerbalkenmähwerk und B.5.2. Schleifgerät für Messerbalken)

Neu ist außerdem, dass landwirtschaftliche Primärproduzenten, Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Primärproduzenten und anerkannte Naturschutzvereinigungen in den Kategorien B.1 und B.3 zusätzliche Kriterien für eine bodenschonende und humuserhaltende Bewirtschaftung einhalten müssen. Nähere Informationen findet ihr im aktuellen Merkblatt unter Dokumente und Formulare“.

Positivliste der förderfähigen Gegenstände im Rahmen der Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften – Stand 20.April 2026

Antragstellung – Rentenbank

 

Hier findet ihr eine detaillierte Anleitung zur Erstellung der Interessensbekundung:

Hier findet ihr unsere Herstellerbestätigungen, die ihr im Falle einer Einladung benötigt:

Herstellerbestätigung Seco Duplex

Herstellerbestätigung Grindmaster

Herstellerbestätigung Cube Grinder

Herstellerbestätigung Handgrinder

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) der KFW

Alle Informationen zu der Förderung findet ihr auf den Seiten der KFW (Merkblatt: NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen) sowie in folgenden Dokumenten:

Fördermaßnahme A.2 – Beschaffung von technischer Ausstattung

Allgemeine Informationen zu Förderprogrammen

Je nach Region, Kommune und Bundesland können für unsere Grünlandtechnik verschiedene Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Die Förderbedingungen unterscheiden sich regional und können sich kurzfristig ändern.

Für Bayern findet Ihr weiterführende Informationen zu aktuellen Förderprogrammen auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF).

Für andere Regionen empfehlen wir, sich direkt bei den zuständigen Behörden oder Förderstellen vor Ort zu erkundigen.