Neues Interessenbekundungsverfahren startet am 01. Juni 2026!
Interessensbekundungen können ab dem 1. Juni 2026 (ab 10 Uhr) bis einschließlich 22. Juni 2026 (12 Uhr) abgegeben werden.
Förderfähig sind Maschinen und Geräte aller Kategorien (A.1 bis B.5) der aktuellen Positivliste. Bitte beachtet, dass für einige Geräteklassen die technischen Kriterien angepasst wurden.
Unsere Geräte findet ihr unter „B.5. Geräte zur insektenschonenden Grünlandernte“ (B.5.1 Messerbalkenmähwerk und B.5.2. Schleifgerät für Messerbalken)
Neu ist außerdem, dass landwirtschaftliche Primärproduzenten, Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Primärproduzenten und anerkannte Naturschutzvereinigungen in den Kategorien B.1 und B.3 zusätzliche Kriterien für eine bodenschonende und humuserhaltende Bewirtschaftung einhalten müssen. Nähere Informationen findet ihr im aktuellen Merkblatt unter „Dokumente und Formulare“.
Positivliste der förderfähigen Gegenstände im Rahmen der Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften – Stand 20.April 2026
Antragstellung – Rentenbank





